Rechtsprechung
   VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11858
VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17 (https://dejure.org/2017,11858)
VG Hannover, Entscheidung vom 02.03.2017 - 3 B 1600/17 (https://dejure.org/2017,11858)
VG Hannover, Entscheidung vom 02. März 2017 - 3 B 1600/17 (https://dejure.org/2017,11858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17
    In dieser Auflistung findet sich zwar der Fall, dass ein anderer Mitgliedsstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, nicht jedoch der Fall, in welchem dem Antragsteller lediglich subsidiärer Schutz zugestanden wurde (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. vom 23.10.2015 - 1 B 41/15 -, juris, Rn. 11).

    Die angesprochenen Entscheidungen widersprechen insoweit ohne letztlich überzeugende Begründung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2015 (Az. 1 B 41/15, a. a. O.), welches gerade hinsichtlich der Anwendung von § 60 Abs. 2 AufenthG festgestellt hat, dass es zum damaligen Zeitpunkt an einer Umsetzung des Art. 33 Verfahrensrichtlinie n. F. gefehlt hat (eingehend hierzu: VG Lüneburg, Urteil vom 08.02.2017 - Az. 8 A 137/16 -, juris, Rn. 25 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17
    Fehl geht in diesem Zusammenhang auch der Verweis des VG Minden auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2014 (Az. 10 C 7/13 -, juris).
  • VG Minden, 10.05.2016 - 10 K 2248/14

    Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende;

    Auszug aus VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17
    Soweit das VG Stade (Urteil vom 15.12.2015 - Az. 4 A 980/15 -, juris) und das VG Minden (Urteil vom 10.05.2016 - Az. 10 K 2248/14.A -, juris) diesbezüglich zu einer anderen Auffassung gelangen und mit dem 01.12.2013 auf das Datum des Inkrafttretens des § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG als Stichtag abstellen, kann sich das Gericht dieser Auffassung nicht anschließen.
  • VG Hamburg, 22.11.2016 - 16 A 5054/14

    Subsidiärer Schutz; EU-Binnenmigration

    Auszug aus VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17
    Soweit schließlich das VG Hamburg (Urt. vom 22.11.2016 - 16 A 5054/14 -, juris Rn. 30 ff.; dem folgend VG Augsburg, Beschl. vom 18.01.2017 - Au 7 S 16.32663 -, juris Rn. 23 ff.) die Auffassung vertritt, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2015 sei insoweit gar nicht verallgemeinerungsfähig, weil sie zu einer ganz besonderen Fallkonstellation ergangen sei, ist das aus Sicht der Kammer - eindeutig - falsch.
  • VG Stade, 15.12.2015 - 4 A 980/15

    Abschiebungsandrohung; milderes Mittel; Mitgliedstaat; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17
    Soweit das VG Stade (Urteil vom 15.12.2015 - Az. 4 A 980/15 -, juris) und das VG Minden (Urteil vom 10.05.2016 - Az. 10 K 2248/14.A -, juris) diesbezüglich zu einer anderen Auffassung gelangen und mit dem 01.12.2013 auf das Datum des Inkrafttretens des § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG als Stichtag abstellen, kann sich das Gericht dieser Auffassung nicht anschließen.
  • VG Augsburg, 18.01.2017 - Au 7 S 16.32663

    Rechtmäßige Androhung der Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17
    Soweit schließlich das VG Hamburg (Urt. vom 22.11.2016 - 16 A 5054/14 -, juris Rn. 30 ff.; dem folgend VG Augsburg, Beschl. vom 18.01.2017 - Au 7 S 16.32663 -, juris Rn. 23 ff.) die Auffassung vertritt, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2015 sei insoweit gar nicht verallgemeinerungsfähig, weil sie zu einer ganz besonderen Fallkonstellation ergangen sei, ist das aus Sicht der Kammer - eindeutig - falsch.
  • VG Lüneburg, 08.02.2017 - 8 A 137/16

    Asyl; Drittstaatenbescheid; subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Hannover, 02.03.2017 - 3 B 1600/17
    Die angesprochenen Entscheidungen widersprechen insoweit ohne letztlich überzeugende Begründung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2015 (Az. 1 B 41/15, a. a. O.), welches gerade hinsichtlich der Anwendung von § 60 Abs. 2 AufenthG festgestellt hat, dass es zum damaligen Zeitpunkt an einer Umsetzung des Art. 33 Verfahrensrichtlinie n. F. gefehlt hat (eingehend hierzu: VG Lüneburg, Urteil vom 08.02.2017 - Az. 8 A 137/16 -, juris, Rn. 25 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Münster, 10.04.2019 - 11 L 294/19
    Die teilweise vorgeschlagene Gegenansicht, nach der hinsichtlich der Frage, ob ein Zweitantrag vorliegt, die allgemeinen Maßstäbe des § 80 Abs. 5 VwGO zur Anwendung gelangen sollen, vgl. im Einzelnen VG Cottbus, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 5 L 712/17.A -, juris, Rn. 12 m.w.N.; VG Hannover, Beschluss vom 2. März 2017 - 3 B 1600/17 -, juris, Rn. 19 (im Ergebnis beide offenlassend), überzeugt nicht.
  • VG Cottbus, 13.02.2018 - 5 L 712/17

    Abschiebung eines Asylsuchenden wegen Unzulässigkeit des Antrags; Zweitantrag

    Vor diesem Hintergrund erscheint zweifelhaft, ob der verschärfte Maßstab auch in denjenigen Fällen Anwendung finden kann, in denen - wie hier - bereits das Vorliegen eines Zweitantrages im Sinne des § 71 a AsylG zweifelhaft ist, zumal dies zur Folge hätte, dass die Rechtsfolge des § 36 Abs. 4 S. 1 AsylG schon bei der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen dieser Vorschrift greifen würde (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 2. März 2017 - 3 B 1600/17 -, juris Rn. 19; VG Cottbus, Beschluss vom 12. März 2012 - 7 L 362/11.A -, juris Rn. 6) und es insoweit das Bundesamt in der Hand hätte, durch eine - ggf. leichtfertige - Anwendung des § 71 a AsylG den Prüfungsmaßstab für das gerichtliche Eilverfahren zu verschärfen.
  • VG Berlin, 30.05.2017 - 23 L 316.17

    Einstweiliger Antrag eines Syrers gegen Abschiebungsandrohung; subsidiäre

    Andere Rechtsgrundlagen, die die Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes tragen und zum Erlass einer Abschiebungsandrohung berechtigen, sind nicht ersichtlich, insbesondere haben die Antragsteller zu 1.) bis 5.) nicht in Spanien ein Asylverfahren i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG i.V.m. § 71a AsylG "erfolglos abgeschlossen" (VG Hannover, Beschluss vom 02. März 2017 - 3 B 1600/17 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht